ACD - Agency for Cultural Diplomacy (Agentur für Kulturdiplomatie)
Blütengasse 11-13
1030 Wien
Kontakt:
Telefon: +43.6991 952 1122
E-Mail: info@acdvienna.org
Rechtsform: International non-profit association; ZWR-Zahl: 680217381 Stichtag: 12.05.2016
Presidentin: Tatjana Christelbauer MA
Vizepräsident: Mag. Erhard Christelbauer MBA
Ehrenpräsident: Dr.Paolo Petiziol
Ehrenvizepräsidentin: Dr.Anja Fabiani
Erste Rechnungsprüferin: Mag.a Iris Toto
Zweiter Rechnungsprüfer: Egon Biechl
Auszug aus Vereinstatuten:
I): Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
Der Verein führt den Namen „ACD - Agency for Cultural Diplomacy“
(Agentur für Kulturdiplomatie)
Der Verein hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit weltweit.
II) Vereinszweck
Der Verein, ACD- Agency for Cultural Diplomacy, ist ein unabhängiger, überparteilicher und nicht auf Gewinn gerichteter Verein.
Dessen Tätigkeit bezweckt die Promotion von Werten welche in der UN Agenda2030 verankert sind und durch Aktivitäten, welche zu Realisierung von 17 Zielen der nachhiltige Entwicklung (UN 17SDGs) durch Kunst-basierte Bildungsaktivitäten, welche zur Verbesserung menschlicher Beziehungen zur natürlichen und sozialen Umwelt beitragen, sowie durch Organisation und Durchführung von Projekten und entwicklung von Initiativen auf der regionaler(Österreich) und internationaler Ebene
zur Förderung, Stärkung, Vertiefung und Erhöhung,
a) von einem breiteren Verständnis und Interesse für Kulturdiplomatie in Theorie und Praxis, im Prozess der nachhaltige Entwicklung, insbesondere bei zivilgesellschaftlichen Akteuren;
b) des Zugehörigkeitssinns und der Solidaritätsbereitschaft zwischen europäischen Völkern und Staaten sowie weltweit;
c) von mehrsprachigen und interkulturellen Kompetenzen in Bildungseinrichtungen, Organisationen, Institutionen und allgemein;
d) der Vertrauensbildung, Werthaltungen und achtsammen Beziehungen zur natürlichen und sozialen Umwelt auf der in der Charta der Vereinten Nationen grundgelegten Menschenrechte;
e) von Interessen für soziales Unternehmertum;
g) von Wertinnovation durch Wertetransparenz, insbesondere in der Praxis des
zivilen Dialogs in Europa und weltweit;
f) des globalen Engagements und von spartenübergreifenden Kooperationen für globale Sicherheit und Frieden.
III): Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks:
Artikel 3:
(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 eingeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden. Der Verein fördert die Allgemeinheit und ist selbstlos tätig.
(2) Die für die Verwirklichung des Vereinszweckes ideellen Mittel und vorgesehenen Tätigkeiten umfassen:
a) Cultural Diplomacy (Kulturdiplomatie) in ihren diversen theoretischen und praktischen Formen in allen gesellschaftlichen Sphären und Interaktionsfeldern wie:
a1. Bildung (UN SDG4): Impulssetzung und Austausch über Implementierung und Umsetzung von zukunftsweisenden, wirksamen Strategien und
pädagogischen Konzepten und Methoden, die Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit generationsübergriefend nachhaltig voranbringen.
a2. Natürliche und soziale Umwelt: Förderung und Unterstützung von zivilgesellschafltichen Initiativen und Projekten in Kooperation mit
wirtschafltichen Unternehmern und öffentlicher Verwaltung zur Stärkung philanthropischer Bestrebungen durch die Gestaltung von kultursensiblen und inklusiven Wohn-, Lern-, Freizeit-, Gesundheit-
und Arbeitsstandorten und Begegnungslandschaften mit erneuerbaren Energien und zum Schutz und zur Erhaltung von natürlichem und kulturellem Erbe.
a3. Kunst und Kultur: Organisation, Durchführung und Unterstützung von regionalen, interregionalen und internationalen Projekten;
a4. Literatur, Medien: Lesungen, wissenschaftliche Beiträge und Literatur zu kulturdiplomatischen Zwecken der Wertetransparenz aus diversen Regionen Europas; (ACD- Broschüren, inTalk Sessions, Blog-Postings und andere Medien ).
a5. Design, Architektur, Mode, Kulinarien, Tourismus: Unterstützung bei der Entwicklung von Wertinnovation und Nachhaltigkeit durch Austausch, Forschung und multidisziplinäre und
multilaterale Kooperationen und soziales Unternehmertum, dadurch auch Förderung von neuen Berufsprofilen und Beschäftigungsmöglichkeiten.
a6. Wirtschaft und Politik: Begegnungen, Beziehungen und Kooperationen, die Verständnis, Vertrauen, Dialogfähigkeit und Kooperation sowie Beziehungen zwischen Einzelpersonen,
Organisationen oder Staaten fördern.
b) Methoden, Initiativen, Plattformen: die ACD beabsichtigt auf direkte und indirekte Weise die Zusammenarbeit von Organisationen, Institutionen, Regierungen und anderen
Gemeinschaften mithilfe der Methoden der Kulturdiplomatie zu initiieren und zu unterstützen und durch Projekte, Konferenzen, Produktionen, Weiterbildungsangebote und andere Events, zum Austausch
ihrer Praktiken
und zur Verwirklichung ihrer Ideen beizutragen:
b1. Initiative ACD-network: The Shiny scale - für gegenseitige Stärkung und Entwicklung von internationalen Beziehungen durch Austausch und Beratung auf Konferenzen, in
Gesprächsrunden, Seminaren, Workshops, Trainings und Lecture performances über kulturdiplomatische Strategien
und Methoden, welche im Bereich der interkulturellen/interregionalen Kommunikation und Kooperation brauchbare Alternativen bieten, die von Einzelpersonen, Gemeinden, Organisationen und/oder auch von
nationalen und internationalen Instanzen angewandt werden können.
b2. Initiative „Vienna meets ... cultures, traditions and values“: kulturdiplomatische Events in Wien als Dialog- und Präsentationsplattform (regionale und internationale
Kooperationsprojekte und Ko-Produktionen.)
b3. Initiative „EUROPE UNDER ONE HAT - FreundeHut“: ein Hut für zwei, welcher mit Symbolen, Sprüchen und anderen Kennzeichen von regionalen, institutionellen oder
branchenspezifischen Besonderheiten zur Transparenz von europaweiten Partnerschaften mit dem Ziel gestaltet wird, die vereinten und geteilten Ressourcen und Werte zur Stärkung der europäischen
Bürgerschaft und des Zugehörigkeitsgefühls im weiteren Sinne, angefangen in elementaren Bildungseinrichtungen bis hin zu Regierungspartnerschaften, zu präsentieren. Die Sammlung aus
FreundeHut-Entwürfen wird mit Partnerinstitutionen in einer ACD- Ausstellung im virtuellen Raum präsentiert.
b4. Plattform „InternationalDanceMovement“ - internationale Austauschplattform für alle die sich mit Tanz als Medium zur Weiterentwicklung internationaler Beziehungen beschäftigen
und an der Entwicklung von Kooperationen und gemeinsamen Produktionen zusammenarbeiten.
b5. SprachenWeb – Vermittlungsprojekte zur Entwicklung von mehrsprachiger Kompetenzen; Sprachenvielfalt Europas.
b6. Initiative: „Pieces for Peace challenge“ – internationale Kooperations- und Austauschplattform für soziales Unternehmertum und zivilgesellschaftliches Engagement für
Versöhnung, Wiederaufbau und Solidaritätsaktionen in Krisensituationen, Friedensbildung und zur Friedenserhaltung nach dem Prinzip „One by One, for many Ones in One“.
c) Unterstützung, Entwicklung und Erstellung von Ideen, Projekten, Methoden, Instrumenten und Lernpraktiken zur Umsetzung von regionalen Programmen für Wachstum durch Kooperation und soweit
relevant, europäische und weltweit territoriale Programme, auf dem Gebiet der Kulturdiplomatie, sowie Anregungen zu Eigeninitiativen für weitere Erforschung im Bereich der Kulturdiplomatie.
d) Beteiligung an europäischen und internationalen Austauschprogrammen e) Besuch von Vorträgen, Seminaren, Diskussionen und Konferenzen im In- und Ausland f) Herausgabe von Broschüren und
Publikationen g) Errichtung einer Internet-Homepage h) Studienreisen in inhaltlichem Zusammenhang mit den Vereinszielen i) Werbung für die Vereinsziele und Aktivitäten
(3) Materielle Mittel (Finanzierung) zur Verwirklichung von Vereinszwecken umfassen:
a) Erträge aus Veranstaltungen und aus vereinseigenen Unternehmungen b) Erlöse von Publikationen, Sammlungen und Projekten c) Subventionen, Förderungen und Sponsoringverträge d) Spenden sowie
Zuwendungen aus Erbschaften
e) Eigeninvestitionen der Vereinsmitglieder f) Partnerschaften g) Zusammenarbeit mit öffentlicher Verwaltung, Vereinen und Träger, die gleiche Zwecke verfolgen h) Erlöse aus für andere
Institutionen und Personen übernommenen Tätigkeiten i) Beitrittsgebühren/Mitgliedsbeiträge
IV): Mitgliedschaft
Artikel 4: Arten der Mitgliedschaft:
Mitglied des Vereins können natürliche, sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden.
(1) Ordentliche Mitglieder sind jene Mitglieder, die sich aktiv an den Vereinsaktivitäten beteiligen. (2) Außerordentliche Mitglieder sind jene Mitglieder, die sich temporär an den
Vereinsaktivitäten
beteiligen (Mitarbeit an Projekten, Beratung, ähnliches). (3) Fördernde Mitglieder sind physische und juristische Personen, die dem Verein erhebliche materielle Zuwendungen zukommen lassen sowie
jene,
die die Vereinstätigkeiten vor allem durch höhere Mitgliedsbeiträge fördern.
(4) Gründungsmitglieder sind die Gründer/innen des Vereins und diese sind im Vorstand nicht
abwählbar.
(5) Ehrenmitglieder werden hiezu wegen hervorragendem Engagement und besonderer Verdienste
im Sinne der Vereinsidee vom Vorstand ernannt. Sie sind von der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit.
(6) Freie Mitglieder sind jene Mitglieder, die nach ihrer erfolgreiche Beteiligung an einem ACD- Projekt die freie Mitgliedschaft für zwei Jahre kostenlos erwerben und somit auch das Recht auf die Teilnahme an den von ACD- organisierten Aktivitäten (Kulturevents, Bildungseinheiten, Konferenzen und aktuelle Informationen über ACD-Tätigkeiten) bei Möglichkeit und Interesse erhalten.
(7) ACD- BotschafterInnen - erhalten freie Migliedschaft für 2 jahre
Artikel 5: Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt auf Grund schriftlicher Anmeldung, auch per E-Mail, durch Beschluss des Vorstandes. Die Ablehnung kann ohne Angabe von Gründen erteilt werden.
(2) Die ordentliche Mitgliedschaft beginnt mit der Genehmigung durch den Vorstand. (3) Die außerordentliche Mitgliedschaft wird durch Vereinbarung über die Beteiligung an den
Vereinsaktivitäten geregelt. (4) Die Mitgliedschaft fördernder Mitglieder wird durch einen Fördervertrag begründet. (5) Die Ernennung zum Ehrenmitglied kann nur durch einen Vorstandbeschluss
erworben und muss von den betreffenden Personen angenommen werden.
(6) Die Mitgliedschaft von Gründungsmitgliedern endet nach der Auflösung des Vereins soweit sie
diese Entscheidung nicht vorzeitig selbständig treffen.
Artikel 6: Mitgliedsbeitrag
(1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrags kann nach Mitgliedsarten variieren. Die Beitragsordnung wird durch Beschluss der Generalversammlung bestimmt.
Artikel 7: Beendigung der Mitgliedschaft:
(1) Die Mitgliedschaft endet nach zwei Jahren, bei juristischen Personen und rechtskräftigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt und durch
Ausschluss.
(2) Der Austritt kann nur zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres folgen. Er erfolgt durch die schriftliche Erklärung, auch per E-Mail, gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem
Monat. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe bzw. der Absendezeitpunkt maßgeblich.
(3) Der Vorstand kann ein ordentliches Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung
der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt.
(4) Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann auch wegen unehrenhaften Verhaltens, Vernachlässigung bzw. nicht Erfüllung von Voraussetzungen der Satzung und bei grober Verletzung der Ziele
und Interessen des Vereins erfolgen und durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung beschlossen werden.
(5) Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Abs. 4 genannten Gründen vom Vorstand beschlossen werden.
Artikel 8: Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und alle notwendigen Informationen, welche sie für die Teilnahme an den Vereinsaktivitäten benötigen, zu erhalten.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsziele zu fördern, die Interessen und Grundsätze des Vereins zu wahren und zu verteidigen sowie den Mitgliedsbeitrag, welcher von der Generalversammlung
festgelegt werden kann, zu entrichten.
(1) Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und bei Vereinbarung mit dem Vorstand auch den Ehrenmitgliedern (beratend) zu.
(2) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen. (3) Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer generalversammlung
verlangen.
(4) Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und Gebarung
des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen
vier Wochen zu geben.
(5) Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden. (6) Die
Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fordern und alles zu
unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und
außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
Weitere informationen aus unseren Statuen können bei Interesse und Bedarf via E-Mail angefordert werden:
info@acdvienna.org